Hausordnung der Grundschule „Am Markt“ Laubusch - Beschluss Schulkonferenz vom 19.09.2023
Die Hausordnung ist für alle Schüler und in der Schule beschäftigten Personen verbindlich. Wir wollen durch die Hausordnung gewährleisten, dass jeder Schüler beste Voraussetzungen zum Lernen und zur Gestaltung der Freizeit vorfindet. Während des Aufenthaltes in der Schule soll seine Sicherheit gewährleistet sein. Die Verhaltensregeln sollen im vernünftigen Umgang miteinander eingehalten werden!
Was können wir tun, damit wir uns in unserem Haus wohlfühlen und der Umwelt keinen Schaden zufügen?
- Wir halten Umgangsformen ein, sind höflich und grüßen alle Erwachsenen im Haus.
- Wir gehen fair und rücksichtsvoll miteinander um.
- Schule und Hort sollen immer sauber sein.
- Unseren Abfall entsorgen wir in die bereitgestellten Behälter.
- Wir gestalten die Räume freundlich aus.
- Wir pflegen und schützen unsere Grünanlagen, Spielplätze, Blumen und Bäume auf unserem Schulhof und in unserem Schulgarten.
- Wir gehen sorgsam mit allen Spielgeräten um.
- Das Mitbringen von elektronischen Spielen ist nicht gestattet.
- Wir beachten die jeweils aktuellen Hygienevorschriften.
1. Vor dem Unterricht
1.1. Einlass
- Alle Kinder betreten das Schulgelände durch den Haupteingang.
- Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, betreten das Schulgelände durch das Tor des Schulhofes, stellen die Fahrräder am Fahrradständer ab und begeben sich an den linken Hintereingang.
- Alle Kinder kommen so zur Schule, dass das Schulgelände nicht vor 7.00 Uhr betreten wird. Nach dem Eintreffen suchen sie unverzüglich die Garderoben und danach das Klassenzimmer auf.
- Bis zum Unterrichtsbeginn verhalten wir uns diszipliniert im Unterrichtsraum und bereiten uns auf den Unterricht vor.
- Während des Unterrichts werden die Schultüren geschlossen. Beim Zuspätkommen klingeln wir an der Sprechanlage des Haupteinganges.
1.2. Garderobe
- Alle Kinder bekommen einen Spind zugewiesen. Darin bewahren sie ihre Sporttaschen, die Oberbekleidung sowie die Hausschuhe (Hort) auf.
- Das Toben sowie ein Aufenthalt zum Spielen in den Garderoben ist untersagt!
- Schüleraufsichten kontrollieren die Garderobenräume sowie die Eingänge auf dem Hof in den Hofpausen.
2. Unterricht
Es gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten
1. Stunde | 07.20 Uhr – 08.05 Uhr |
Frühstückspause | 08:05 Uhr – 08.20 Uhr |
2. Stunde | 08.20 Uhr – 09.05 Uhr |
1. Hofpause | 09.05 Uhr – 09.25 Uhr |
3. Stunde | 09.25 Uhr – 10.10 Uhr |
4. Stunde | 10.20 Uhr - 11.05 Uhr |
2. Hofpause/ Essenpause | 11.05 Uhr – 11.30 Uhr |
5. Stunde | 11.35 Uhr – 12.20 Uhr |
6. Stunde | 12.30 Uhr – 13.15 Uhr |
3. Unterrichtsräume
- Wir halten unsere Klassenräume und alle Fach- und Gruppenräume stets sauber und sorgen für Ordnung.
- Am Ende des Schultages hängen wir die Stühle unter dem Tisch ein und fegen den Raum.
- Die Fenster in den Räumen werden nur vom Lehrer geöffnet oder geschlossen. Auch die Heizungsventile betätigt nur der Lehrer.
- Die Computer und die interaktive Tafeln werden nur vom Lehrer bedient oder nach Aufforderung des Lehrers vom Schüler genutzt.
4. Sportunterricht
- Die Schüler werden vom Sportlehrer im Klassenraum abgeholt und gehen in Begleitung zur Garderobe, holen den Turnbeutel und gehen gemeinsam zur Turnhalle.
- Klassen, die nach der Hofpause zum Sport gehen, holen ihre Turnbeutel nach dem Klingeln in der Garderobe und stellen sich im Flur zur Turnhalle an.
5. Verhalten in den Pausen
- Die Kinder gehen auf die ihnen zugewiesenen Toilettenbereiche. In den Hofpausen werden nur die Toiletten im unteren Flur genutzt, möglichst am Pausenanfang.
- Die Anpflanzungen auf dem Hof, der Schulgarten und der Bereich der Fahrradständer werden nicht betreten.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist während der gesamten Unterrichtszeit und den Pausen verboten.
- Der Fahrstuhl ist durch die Schüler nicht zu benutzen.
- Im Schulhaus verhalten wir uns in angemessener Lautstärke und gehen langsam! Die Treppenhandläufe werden zur Sicherheit benutzt.
- Werden bei Regenwetter die großen Pausen abgeklingelt, begeben wir uns in den Unterrichtsraum und verhalten uns wie im Punkt 3 beschrieben.
6. Unterrichtsschluss
- Nach der 4. Unterrichtsstunde stellen die Buskinder ihre Ranzen an den zugewiesenen Platz und gehen erst zum Essen bzw. auf den Hof. Bei Regenwetter verbleiben wir bis zum Vorklingeln im Klassenraum.
- Nach der 4. Stunde gehen alle Kinder, die noch Unterricht und GTA haben, zum Essen. Das Gleiche gilt für Kinder, die zeitnah nach der 4. Stunde abgeholt werden.
- Nach dem Pausenklingeln gehen die Buskinder in Begleitung der Busaufsicht durch den Haupteingang zur Bushaltestelle.
- Nach der 5. und 6. Unterrichtsstunde und nach den Arbeitsgemeinschaften warten wir Am Haupteingang auf den Aufsichtslehrer und gehen dann zur Haltestelle.
- Unter der Aufsicht eines Erwachsenen warten wir auf dem Bürgersteig und steigen in den Bus.
7. Mittagessen
- Wir verhalten uns leise und achten auf die Tischsitten.
- Nach der Esseneinnahme wischen wir den Tisch ab. Bis zum Ende der Pause gehen wir auf den Hof.
- Die Jacken verbleiben während des Essens in der Garderobe.
- Kinder, die nicht über den Essenanbieter speisen, nutzen bei schönem Wetter zusätzlich die Terrasse.
- Besteck und Geschirr sind Eigentum des Essenanbieters und nur von Essenteilnehmern zu nutzen.
8. Ganztagsangebote
- Bei Wartezeiten (vor den Arbeitsgemeinschaften oder bis zum Bus) gehen die Kinder, die keine Hortkinder sind, in den Freizeittreff. Wir melden uns dort an und ab.
- Hortkinder werden von den Horterziehern zu den Arbeitsgemeinschaften geschickt.
9. Smartwatch/ Smartphone
- Schüler und Schülerinnen dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern ein Smartphone/eine Smartwatch mitführen. Hierfür ist das Formular „Smartwatch/ Smartphone-Erlaubnis“ (Anhang 1) zu verwenden.
- Die Smartwatch/ das Smartphone ist vor dem Betreten des Schulgeländes abzuschalten und darf erst wieder nach dem Verlassen des Schulgeländes eingeschaltet werden.
- Während des Unterrichts ist die Smartwatch/ das Smartphone ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren.
- Bei Verlust oder Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung.
- Bei Nichteinhaltung der Regeln zur Nutzung von Smartwatch/ Smartphone wird das Gerät vom Klassenleiter/ Fachlehrer/ der aufsichtführenden Person ins Sekretariat gebracht. Nach Unterrichtsschluss kann das Gerät von den Eltern dort abgeholt werden.
- Bereits gestellte Anträge zum Mitführen von Smartwatches/ Smartphones behalten ihre Gültigkeit.
Anhang
Anlage 1
Smartwatch/ Smartphone - Erlaubnis
Sehr geehrte Eltern,
in der Lehrerkonferenz am 16.6.2023 wurde folgender Beschluss in Bezug auf die Nutzung von Smartphones und Smartwatches gefasst:
Ab 20.09.2023 gilt
- Schüler und Schülerinnen dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern ein Smartphone/eine Smartwatch mitführen. Hierfür ist das Formular „Smartwatch/ Smartphone-Erlaubnis“ zu verwenden.
- Die Smartwatch/ das Smartphone ist vor dem Betreten des Schulgeländes abzuschalten und darf erst wieder nach dem Verlassen des Schulgeländes eingeschaltet werden.
- Während des Unterrichts ist die Smartwatch/ das Smartphone ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren.
- Bei Verlust oder Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung.
- Bei Nichteinhaltung der Regeln zur Nutzung von Smartwatch/ Smartphone wird das Gerät vom Klassenleiter/ Fachlehrer/ der aufsichtführenden Person ins Sekretariat gebracht. Nach Unterrichtsschluss kann das Gerät von den Eltern dort abgeholt werden.
Bereits gestellte Anträge zum Mitführen von Smartwatches/ Smartphones behalten ihre Gültigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
S. Simmank
Schulleiterin
bitte abtrennen…………...............................................................................................................................
Smartwatch/ Smartphone - Erlaubnis
Name des Kindes: ___________________ Klasse: __________
Erlaubnis zur Mitführung
O einer Smartwatch
O eines Smartphones
Mein Kind erhält hiermit die Erlaubnis, die Smartwatch/ das Smartphone in der Schule mitzuführen. Die Punkte 2-5 des Elternschreibens akzeptiere/n ich/wir und habe/n sie mit meinem/ unserem Kind besprochen. Die Erlaubnis gilt bis auf schriftlichen Widerruf.
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Ort, Datum Unterschrift/en des/der Sorgeberechtigten